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Ab dem 21.05.2021 haben wir für Sie die Außengastronomie geöffnet.

Der Einlass kann nur gemäß den Verordnungen des Landes NRW gestattet werden. (2 G)

für die  vorübergehend reduzierte Speisekarte 

des Restaurants

bitten wir um Verständnis

Essen außer Haus zur Selbstabholung

nach tel. Rücksprache möglich

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